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Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz seit Januar 2024

02.02.24 –

Neue Regelungen im Gebäudeenergiegesetz seit Januar 2024 – Was bedeutet das für meine Immobilie?

Mit dem Inkrafttreten der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes zum 1. Januar 2024 stellt sich so manche Frage, welche Technik zum Heizen für die eigenen vier Wände überhaupt geeignet ist, wann ein Heizungstausch durchgeführt werden muss und ob dazu auch noch Fassade und Dach gedämmt werden müssen.

Diese Punkte greifen der Rheinisch-Bergische Kreis in Zusammenarbeit mit der Verbraucherzentrale NRW und dem Bergischen Energiekompetenzzentrum :metabolon auf: In Online-Veranstaltungen am 06. & 19. Februar sowie am 6. März 2024, jeweils um 18:00 Uhr werden diese Fragen thematisiert. 

Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenfrei. Einwahldaten und weitere Informationen sind unter https://t1p.de/opxd4 verfügbar.

Zusätzlich wird es am 12. März 2024 um 18:30 Uhr eine Präsenzveranstaltung im Kreishaus geben. Neben einem Impulsvortrag zum Gebäudeenergiegesetz besteht die Möglichkeit, an einer offenen Fragerunde mit Vertreter*innen lokaler Energieversorger teilzunehmen. Im Foyer stehen dann neben den Energieversorgern auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Team der Energie & Klima Koordinierungsstelle (EKKO) des Kreises für Fragen zur Verfügung.

Jederzeit können individuelle kostenfreie Energie-Beratungen über das Bergische Energiekompetenzzentrum angefragt werden. Weitere Informationen dazu finden sich unter dem folgenden Link: https://t1p.de/n3jl 

Gestalten wir gemeinsam die nachhaltige Energiezukunft unserer Region. Für die Menschen, für einen lebenswerten Rheinisch-Bergischen Kreis! Für uns alle!