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29.09.23 –
Die nachfolgende Erklärung ist von der Fraktionsvorsitzenden von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im LVR, Dr. Ruth Seidl, im Rahmen der Sitzung des Landschaftsausschusses am 29. September 2023 verlesen worden.
Wir alle müssen für die demokratischen Grundrechte und den Schutz aller Mitglieder unserer Gesellschaft einstehen, auf allen Ebenen des gesellschaftlichen und politischen Austauschs. Deswegen veröffentlichen wir die Erklärung auch auf unserer Website.
Wir dulden keine menschenverachtenden Ideologien
Mit Empörung sind die jüngsten Verlautbarungen aus der AfD zum Thema Inklusion bundesweit bei den Bildungs- und Sozialverbänden sowie Gewerkschaften zurückgewiesen worden. Die Äußerungen, die inklusive Beschulung von Kindern mit Behinderung oder der „Gender-Mainstream-Ansatz“ seien Ideologieprojekte, von denen das Bildungssystem „befreit“ werden müsste, sei ein „Tabubruch“ und ein „Angriff auf die Menschenwürde“.
Dem schließen wir uns an. Inklusion - das heißt die gleichberechtigte Einbeziehung aller Menschen mit und ohne Behinderungen in die Gemeinschaft - ist das politische Leitziel des LVR. Anlässlich des 10. Jahrestages des Inkrafttretens der UN-Behindertenrechts-konvention hat der LVR dieses Ziel im März 2019 noch einmal in einer gemeinsamen Resolution ausdrücklich bekräftigt.
Die Behindertenrechtskonvention ist verbindliches internationales Recht und von der Bundesrepublik Deutschland in nationales Recht umgesetzt worden. Wer dies ablehnt, verstößt gegen die für alle verbindliche Rechtsordnung. Ihre Umsetzung ist auch Auftrag an den gesamten LVR. In allen Bereichen und Aufgaben hat der LVR sich zum Ziel gesetzt, dass Menschen mit Behinderungen die gleichen Rechte auf Selbstbestimmung, Schutz vor Diskriminierung, Inklusion, Partizipation und Zugang haben.
Die diskriminierenden Äußerungen aus der AfD gegen die schulische Inklusion können nicht als bloße Provokationen oder Pöbeleien abgetan werden; sie verstoßen gegen die Rechtsordnung. Die AfD vertritt ein national-sozialistisches Weltbild, das menschenfeindlich und gegen Bevölkerungsgruppen ausgerichtet ist. Das ist verfassungsfeindlich, insbesondere, wenn Anschlussoffenheit für andere politische Kräfte suggeriert wird. Inklusion ist ein Menschenrecht. Das Recht auf gleichen Zugang zu inklusiver Bildung ist seit der Ratifizierung der UN-Behindertenrechts-konvention vor 14 Jahren in Deutschland gesetzlicher Anspruch.
Inklusion ist kein Ideologieprojekt, wie die AfD wider besserem Wissen behauptet. Inklusion ist ein Menschenrecht. Sie abzuschaffen, ist ein Angriff auf die Menschenwürde.
Vor diesem Hintergrund schließen sich die oben genannten Fraktionen der folgenden Erklärung der 19 Verbände an, die am 27.8.2023 als Anzeige in der WELT am Sonntag erschienen ist.
Es ist mehr als ein Alarmzeichen. Wenn der AfD-Politiker Björn Höcke das Ende der Inklusion und damit die aktive Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung fordert, ist das kein Zufall und kein Ausrutscher. In der AfD wird wiederholt gefordert, Menschen, die nicht in das Weltbild des völkischen Nationalismus passen, zu entrechten oder aus dem Land zu werfen.
Wer so denkt und spricht, stellt die Würde des Menschen als Individuum, die Universalität von Menschenrechten und damit die Grundlagen unserer demokratischen Gesellschaft in Frage. Abwertung und Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung sind in der AfD längst zum Programm geworden, genauso wie die Abwertung und Ausgrenzung von Menschen aufgrund ihrer Herkunft, ihres Glaubens oder ihrer selbstbestimmten geschlechtlichen Identität.
Wir lassen nicht zu, dass Ideologien der Ungleichwertigkeit von Menschen weiter Raum greifen, die an die dunkelsten Kapitel der deutschen Geschichte erinnern. Wir rufen die Zivilgesellschaft auf, sich der Gefahr, die von einer solchen Agenda für den Zusammenhalt unserer Gesellschaft ausgeht, gemeinsam und entschlossen entgegenzustellen.
Es geht uns alle an. Wir alle sind gefordert. Die Alarmzeichen sind nicht zu übersehen.
Unterzeichnende Organisationen:
Erschienen als Anzeige in der WELT am Sonntag am 27.8.2023